Einzelunternehmensgründung – aus dem Ausland?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit Interesse die Details auf Ihrer Websetie gelesen, da ich im Begriff bin mich selbständig zu machen. Dazu brauche ich generell nur einen Firmennamen, eine Steuernummer und ein Geschäftskonto.

Ich bin Deutscher, habe auch in Deutschland noch meinen Wohnsitz angemeldet, aber lebe seit Jahren in Vietnam.

Nun möchte ich mein eigenes Geschäft eröffnen, Produkte aus Vietnam in Europa und anderen Ländern der Welt via e-Commerce verkaufen. Ich suche nach einer schnellen, einfachen, kostengünstigen Möglichkeit dies in Deutschland zu tun.

1. Wäre Ihrer Meinung nach ein “Einzelunternehmen” der richtige Start?
2. Ist es möglich ein Einzelunternehmen in deutschland zu Gründen ohne in Deutschland zu sein (alles online, bzw. durch Familie in Deutschland machen zu lassen)?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen aus Vietnam,
Christian Krüper

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Krüper,

    danke zunächst für den angenehmen Lob!

    Eine Auslandsgründung ist grundsätzlich möglich, wenn Sie eine sogenannte Gründungsvollmacht erteilen – dies geschieht beim deutschen Konsulat bei Ihnen vor Ort, weil diese beurkundet sein muss. Wir führen oft solche Gründungen durch. Dabei nehmen wir für unsere Mandanten den Beurkundungstermin wahr und melden das Gewerbe an.

    Ein Einzelunternehmen ist zweifellos günstig, wenn Sie kostensparend gründen wollen und keinen privaten Haftungsausschluss wollen. Wenn Sie Ihre private Haftung ausschließen wollen, gründen Sie eine UG/GmbH.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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