P Konto und Guthabenfreigabe/Kontoguthaben

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe zur Zeit ein grosses Problem.Meine Insolvenz läuft.Jeden Monat ist mein Krankengeld gepfändet worden und jetzt arbeite ich wieder seit einem Monat so das mein Gehalt gepfändet wird.Da es aber mein Insolvenzverwalter versäumt hat rechtzeitig mein Arbeitgeber zu kontaktieren ist mein pfändbares Einkommen auf mein P Konto gekommen.Ich sollte jetzt einmalig die Summe von 427.99 Euro auf sein Sonderkonto überweisen. Kann ich aber nicht da meine Bank eine Guthabensperre bzw generell eine Sperre auf meinem Konto hat und auf Freigabe vom Insolvenzverwalter wartet.Der dieses aber nicht tut.Teilte mir mit das er kein P Konto freigeben darf.Ich kann seit Monaten nicht über mein unpfändbares Einkommen verfügen was mir ja rechtlich zusteht.Sondern nur über 1178.59 Euro wegen P Konto.Wie komme ich jetzt generell an dieses Geld bzw mein Geld oder Guthaben?Bin schon sehr am Verzweifeln.Über eine schnelle Antwort freue ich mich sehr.Ab nächsten Monat kommt ja dann mein unpfändbares Einkommen von 1367.01 Euro auf mein Konto.Über dieses möchte ich natürlich ebenfalls verfügen können.Nicht nur über mein P Konto Grundfreibetrag von 1178.59 Euro.
Vielen lieben Dank im voraus.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    Sie können die doppelte oder zu hohe Pfändung verhindern, indem Sie einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags (§ 850k Abs. 4 ZPO) beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Durch den Antrag wird die laufend aktualisierte Pfändungstabelle herangezogen, die den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens maßgeblich bestimmt. Weitere Informationen hierzu stellt unser Beitrag https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/so-bekommen-sie-die-unpfaendbaren-einkommensteil-zurueck/ für Sie bereit.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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