UG-Gründung bei Insolvenz und Freigabe der Selbstständigkeit

Hallo Herr Kraus,

mit meiner Firma musste ich unter nach langer Krankheit und einigen Personalproblemen Insolvenz anmelden.
Meine Selbstständigkeit wurde freigegeben, nach Ablauf der Insolvenz werden eventuell Verbindlichkeiten bestehen bleiben.
Nun möchte ich eine UG gründen, als angestellter Geschäftsführer mitarbeiten, aber meine Selbstständigkeit nicht voll einstellen.
Es sollen einige Aufträge von der UG weitergeführt werden (neue Verträge werden abgeschlossen).
Können die alten Gläubiger auf das Kapital der UG zugreifen?

Mit freundlichen Grüßen

2 Kommentare
  1. Gabi
    says:

    Sehr geehrter Herr Kraus,

    vielen Dank für die Antwort.

    Eine RSB erhalte ich leider nicht, vor einigen Jahren hatte ich auf Grund einer Markenrechtsverletzung schon mal eine Insolvenz.
    Seit dieser RSB sind erst 8 Jahre verstrichen.

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    wenn Sie im Insolvenzverfahren eine UG gründen, um für sogenannte Neuverbindlichkeiten von Ihrer privaten Haftung befreit zu werden, werden die alten Verbindlichkeiten Ihrer selbstständigen Tätigkeit von der Restschuldbefreiung umfasst. Die Gläubiger werden sich nicht an Ihre UG wenden können / gegen sie vollstrecken.

    Sie sollten nur eine Sache beachten – wählen Sie einen anderen Firmennamen. Anderenfalls könnte doch eine Fortführungshaftung nach § 25 HGB eintreten. Nennen Sie die UG also anders, als Sie Ihre Unternehmung zuvor genannt haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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