GmbH Arbeitnehmerüberlassung Erlaubnis
Wir wollen zu dritt eine GmbH für eine Arbeitnehmerüberlassung gründen. Im Moment machen ein Partner und ich dies jeweils selbstständig und haben beide eine Zulassung nach AÜG. Ein Partner ist Investor und hat keine Zulassung. Ist das ein Problem? Können wir sie auf die GmbH übertragen oder muss eine neue beantragt werden? Danke schon einmal im Voraus und Kompliment für die Website!
Sehr geehrter Herr Helbig,
bei sogenannten zulassungspflichtigen Gewerben wie der Arbeitnehmerüberlassung wird die Zulassung juristisch an die GmbH vergeben. Hierbei wird allerdings bei der Beantragung der Zulassung auf den Geschäftsführer abgestellt. Das bedeutet im Rückschluss, dass grundsätzlich die Gesellschafter die Zulassung gar nicht benötigen. In Ihrem Fall wäre eine GmbH Gründung also möglich.
Vielen Dank Ihnen!
RA Andre Kraus