Pfändungsfreie Zahlungen

Sehr geehrtes Anwaltsteam

Ich habe eine Frage zur Auszahlung der Energiepreispauschale in höhe von 300 Euro die der Arbeitgeber mit der September Lohnzahlung auszahlen soll.
Ist diese Zahlung ebenfalls zum Pfändbaren Teil des Lohnes hinzu zurechnen ? Wenn der Betrag von 300 Euro auch mit der Pfändung belegt wird, dann bringt er mir keine Erleichterung zum Zahlen meiner Energiekosten.
Mfg

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums wird die Energiepreispauschale von einer Lohnpfändung nicht erfasst.
    Zur Begründung heißt es, es handle sich bei ihr arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um „Arbeitslohn“ oder „Arbeitsentgelt“.
    Beste Grüße

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