PI

Sehr geehrte Rechtsanwälte und -innen,

ich stehe kurz vor der PI und versuche mich so umfassend es geht, zu informieren, damit der Schaden nicht noch noch größer wird. Dabei bin ich auch auf Ihren sehr aussagekräftigen und umfassenden Artikel gestoßen – ganz herzlichen Dank dafür.

Eine Sache habe ich allerdings nicht verstanden: Schritt 2, warum soll ich ein zweites Konto als P-Konto umwandeln? Warum reicht es nicht, das bestehende (Einzel-)Girokonto einfach in ein P-Konto umzuwandeln?

Danke und beste Grüße,
Sven

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz ist es wichtig, dass Sie ein neues Konto bei einer Bank einrichten, die nicht zu Ihren Gläubigern zählt. Dies sollten Sie insbesondere tun, wenn sich Ihr derzeitiges Gehaltskonto im Minus befindet. Damit sind Sie vor Pfändungen sicher, solange die Gläubiger von diesem Konto nicht erfahren.

    Alle Einkünfte sollten Sie nur noch auf diesem Konto empfangen und alle Verpflichtungen, welche zu Ihrer Lebenserhaltung notwendig sind, von diesem Konto decken (Miete, Strom usw.).

    Das Konto wird für Ihre Gläubiger bis zum Offenbarungseid unentdeckt bleiben.

    Sollten Sie kein neues Konto erröffnen können, empfehlen wir Ihnen, ein sogenanntes P-Konto einzurichten. So bleiben Sie zumindest vor Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze geschützt. Gerne erstellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung nach § 850k ZPO – wenn Sie Unterhaltspflichten haben.
    Beste Grüße

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