PKW in der Privatinsolvenz

Hallo,ich befinde mich seid 3 1/2 Jahren in der Privatinsolvenz.Bisher habe ich das Auto von meinem Mann benutzt nun muss ich den Pkw ( Wert ca.9000 € ) selber auf meinen Namen zulassen und versichern.Meine Frage ist nun,ob der Insolvenzverwalter von dem PKW etwas erfährt (z.b .durchs Zollamt ) und wenn ob er diesen dann noch Pfänden kann oder oder muss ich es Ihm sogar selber melden?
Gruß

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    während der Wohlverhaltensperiode, in der Sie sich nunmehr befinden, kann erworbenes Vermögen behalten werden, solange es nicht um ein Erbe handelt. Zudem ist überhaupt fraglich, ob das Führen eines Fahrzeugs als Halter zu einem Vermögenszuwachs geführt hat, da Eigentümer des Fahrzeugs weiterhin Ihr Mann sein kann, selbst wenn das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist. Des weiteren kann in jedem Fall das Fahrzeug nicht gepfändet werden, wenn Sie das Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit notwendigerweise brauchen. Melden müssen Sie einen Vermögenszuwachs in der Wohlverhaltensperiode nicht, wenn es sich um ein einfaches Geschenk handeln würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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