Prepaid kreditkarte
Hallo,
meine Verbraucherinsolvenz würde seit kurzem eröffnet, ich nutze seit kurzem über mein Smartphone eine Guthabenkreditkarte ( Aufladung über IBAN ) Banksitz ist ENGLAND.
Kann ich die Guthabenkreditkarte uneingeschränkt nutzen nachdem ich sie meinem Insolvenzverwalter gemeldet habe, ohne Angst haben zu müssen, dass das Geld zum aufladen der Kreditkarte sofort zur verpfändet wird?
Sehr geehrter Fragesteller,
während des Insolvenzverfahrens unterliegt Kontoguthaben – sei es nun solches auf einer Prepaidkreditkarte oder solches auf einem klassischen Girokonto – grundsätzlich der Pfändung, auch wenn es sich um einen ausländischen Anbieter handelt. Sie sind verpflichtet, den Verwalter über dieses Guthaben zu informieren. Ansonsten riskieren Sie die Versagung der Restschuldbefreiung. Während der Wohlverhaltensphase dürfte eine Nutzung der Karte allerdings unproblematisch möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt