Widerruf Autokredit

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

ist es richtig, wenn ich klage und die Klage zu meinen Gunsten verläuft, eine Nutzungsentschädigung für die seit Kauf des Fahrzeugs gefahrenen Kilometer abgezogen werden?
Der Kreditvertrag wurde im Oktober 2014 abgeschlossen.
Ich habe nämlich gelesen, dass bei Kreditverträgen die nach mitte 2014 abgeschlossen wurden, diese nicht mehr berechnet wird.
Stimmt das?
Sie können mich auch gern unter 0172 5258728 anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Eric Heyden

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Heyden,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist richtig, dass man bei Verträgen ab Juni 2014 beim Widerruf keine Nutzungsentschädigung zahlen muss. So lautet zumindest die allgemein herrschende Rechtsauffassung, die sich auch in der überwiegenden Zahl der Gerichtsurteile widerspiegelt.
    Für die kostenlose Prüfung, ob der Widerruf auch für Ihren Vertrag möglich ist, senden Sie die Vertragsdokumente einfach per E-Mail an widerruf@anwalt-kg.de oder Sie nutzen unsere Upload-Funktion unter https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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