private Insolvenz und Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase innerhalb meiner privat Insolvenz. Diese wird im Dezember diesen Jahres abgeschlossen sein. Jetzt wollte ich mein P-Konto bei meiner Bank in ein Giro Konto wieder umwandeln. Allerdings geht dies wohl nicht da noch eine Pfändung auf dem Konto ist. Diese Pfändung stammt aber von einem Gläubiger welcher in der Insolvenmasse mit erfasst ist. Mein Insolvenzverwalter sagt nun er kümmere sich nicht mehr darum, ich selbst hab den Gläubiger angeschrieben, habe aber keinerlei Rückmeldung bekommen (Pfändung ist immernoch auf dem Konto). Wie bekomme ich nun diese Pfändung weg bzw. welche Möglichkeiten habe ich.
Da mittlerweile mehr Lohn auf meinem Konto eingeht als der Pfändungsfreibetrag ist, wäre es vorteilhaft das P-Konto wieder in ein normales Giro Konto umzuwandeln.

Vielen Dank im vorraus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich unterliegt ein Insolvenzgläubiger einem Vollstreckungsverbot. Somit darf er nach Beginn des Insolvenzverfahrens nicht mehr pfänden. Somit ist der Gläubiger verpflichtet, seine Zwangsvollstreckung zu beenden. Ansonsten liefe dies dem Grundsatz zuwider, dass ein einzelner Gläubiger nicht bevorteilt werden darf.
    Wenn der Gläubiger nicht reagiert, könnte unter Umständen ein anwaltliches Schreiben erforderlich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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