Auszahlung Rückkaufswert in Wohlverhaltensphase Riesterrente
Guten Tag,
habe eine Prämien Riester Rentenversicherung, diese wurde beim Insolvenzverwalter auch angegeben, er bekam die Versicherung aber nicht von der Versicherung ausgezahlt,
weil es eine Riesterrente ist.
Befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensphase, und der Insolvenzverwalter bekommt nur noch den pfändbaren Gehaltsanteil. Habe jetzt die Riesterrentenversicherung gekündigt,
man schrieb mir das man beim Insolvenzverwalter anfragt ob man mir nach Abzug der staatlichen Förderung den Rückkaufswert auszahlen darf, es könnte aber sein das er in die Insolvenzmasse fällt.
Meine Frage: Hat der Insolvenzverwalter noch Anspruch auf den Rückkaufswert? Im Schreiben vom Gericht steht das er die pfändbaren Beträge bekommt vom Gehalt.
Herzlichen Dank für die Beantwortung.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Riester-Rente ist, wie kürzlich vom BGH entschieden wurde, unter gewissen Voraussetzungen unpfändbar. Die Riester-Rente muss tatsächlich staatlich gefördert werden und darf den Höchstbetrag nicht übersteigen. Der Schuldner muss bereits einen Zulagenantrag für die förderfähigen Beitragsjahre gestellt haben.
Die Details zum BGH-Urteil über die Pfändbarkeit der Riester-Rente finden Sie in unserem Beitrag zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht