Vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Insolvenz begann an 24.09.2014.
Ich habe vor einigen Wochen bei Gericht den Antrag auf vorzeitige Restschuld Befreiung gestellt. Nach meiner Meinung nach endet meine Insolvenz dann am 24.09.2019
Frage ist jetzt wie lange muss ich noch den pfändbaren Anteil von meinem Gehalt abgeben.
Ich hoffe ich habe es verständlich erläutert.
Vielen dank
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich endet in diesem Fall die Abtretung Ihrer pfändbaren Gehaltsteile mit dem Datum der Erteilung der Restschuldbefreiung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht