Private Krankenkasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Insolvenzverfahren ist eröffnet.
Nun möchte mein IV Unterlagen über meine private Krankenversicherung.
Ich bin chronisch schwer krank und in ständiger ärztlicher Behandlung.
Ich habe jetzt schreckliche Angst, dass meine KK mir kündigt, wenn sie von meiner Inso erfährt oder mein IV meine Krankenkasse kündigt.
Durch meine Erkrankung würde keine andere Krankenkasse mich nehmen. Ich bin Beamtin auf Lebenszeit und bald 55 Jahre alt.
MfG
Eva Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
auch eine private Krankenversicherung stellt eine Pflichtversicherung dar, bei der der Insolvenzverwalter grundsätzlich kein Kündigungsrecht inne hat. Auch die Versicherung kann auf Grund Ihrer Insolvenz Ihnen nicht kündigen.
Dies setzt voraus, dass Sie sich nicht im Zahlungsrückstand bezüglich der Versicherungsbeiträge befinden.
Die Versicherungsprämien, die nach Eröffnung des Verfahren entstehen, werden als Insolvenzfreies Schuldverhältnis betrachtet, sind also völlig unabhängig von den Insolvenzverfahren weiter zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt