Privates Darlehen im laufenden Insolvenzverfahren erhalten

Hallo,

Ich habe ein privates Darlehen über 600€ von einem Familienmitglied erhalten.
Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase sondern noch im laufenden Verfahren, in dem die Insolvenzmasse heran gezogen wird.

Die 600€ habe ich auf mein P-Konto eingezahlt. (Der pfändungsfreie Betrag wurde aber auf dem Konto nicht dadurch überschritten.)

Wird der Insolvenzverwalter die 600€ nun in die Insolvenzmasse einfließen lassen?
Ist es überhaupt erlaubt, in meiner Situation (Laufendes Verfahren) ein kleines, geringes (und übrigens zinsloses) Darlehen von einem Familienmitglied zu erhalten?

Die Rückzahlung erfolgt in 20€ Raten an das Familienmitglied. Also durchaus abzahlbar vom pfändungsfreien Betrag, den ich monatlich habe. Ist deswegen trotzdem die Restschuldbefreiung in Gefahr? Kann ein Gläubiger diese 20€ Rate als Grund heranziehen, mir die Befreiung zu untersagen?

Ist dieses kleine Darlehen überhaupt derart relevant, dass ich es dem Insolvenzverwalter melden muss? Immerhin ist kein pfändbare Betrag über der Pfändungsfreigrenze auf dem Konto entstanden. Das kleine Darlehen von meiner Familie ist auch durchaus abzahlbar. Hier würde keine Verzögerung oder gar Ausfall der Rate entstehen.

Wie verhält sich das jetzt?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zunächst sollten Sie auch dieses Privatdarlehen dem Insolvenzverwalter melden. Dies ist Teil Ihrer Informations- und Mitwirkungspflicht während des laufenden Insolvenzverfahrens. Rein rechtlich kann dieses Darlehnen pfändbar sein.

    Aufgrund der Darlehenshöhe und Ihrer geschilderten Situation kann der Insolvenzverwalter Ihnen den Darlehensbetrag dann aber auch belassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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