unverfallbare Anwartschaft einer betrieblichen Altersvorsorge

Hallo liebes Team,
ich habe eine unverfallbare Anwartschaft einer betrieblichen Altersvorsorge bei einer Unterstützungskasse für Krankenhäuser.
Jetzt könnte ich mit Eintritt ins Rentenalter mir diese Anwartschaft auszahlen lassen.Dafür gibt mir die Unterstützungskasse 2 Möglichkeiten. 1.Möglichkeit Auszahlung als Kapital also sofort die gesamte Summe von 9700€ oder 2.Möglichkeit diese Summe abzüglich Steuern als monatliche Rentenauszahlung das wären so ca 20-30€ auf 14Jahre hin. Jetzt befinde ich mich in der Privatinsolvenzphase Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Ich bekomme eine Rente von 791€ , jetzt meine Frage : Kann mir der Treuhänder, wenn ich mir die 9700€ von der betrieblichen Altersvorsorge als Kapital auszahlen lasse, mir etwas davon pfänden? bei einer monatlichen Auszahlung würde ja meine Rente von 791€ + 20-30€ Zusatzrente zusammengerechnet werden und ich wäre noch unter dem Pfändungsbetrag. Aber bei einer Kapitalauszahlung wie würde es da mit einer Pfändung aussehen?
Steuern muss ich ja bei beiden Auszahlungen zahlen.
Danke für ihre Auskunft

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir dürfen uns für Ihren Beitrag bedanken. Aufgrund der Komplexität Ihres Anliegens, ist eine Beantwortung in diesem Rahmen leider nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Vereinbarung eines Telefontermins.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert