Unterhaltspfändung

Mein Sohn hat eine Unterhaltspfändung. Sein AG (Zeitarbeit) hat durch einen Fehler in der Buchhaltung zuerst zu wenig an den Gäubiger (Jugendamt) überwiesen und dann 2 Monate gar nicht. Nun forderte er durch eine Ausschlussklausel die nicht gezahlten Beträge, sowie die Differenz aus dem 3. Monat von meinem Sohn zurück. Der AG hat nun bei der Abrechnung für Juni eine Nachberechnung durchgeführt und den Lohn einbehalten. Ferner wurde ein Übertrag von Euro 948 auf den nächsten Lohn vorgenommen und ihm Euro 660 überwiesen. Mittlerweile wurde meinem Sohn fristgerecht ohne Begründung gekündigt, obwohl er arbeitsunfähig geschrieben war. Seinen Lohn Juli hat er derzeit auch noch nicht erhalten. Ist diese Vorgehen durch AG rechtens

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Privatinsolvenz. Die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und bietet Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an.

    Es ist wichtig, dass Ihr Sohn handelt, um weiteren Schaden zu vermeiden. Es ist jedoch auch wichtig zu wissen, dass Ihr Sohn durch eine Privatinsolvenz eine Möglichkeit hat, seine Schulden abzubauen und seine finanzielle Situation zu verbessern.

    In Bezug auf den Fehler in der Buchhaltung seines Arbeitgebers (Zeitarbeit) und die Forderung der nicht gezahlten Beträge sowie der Differenz ist es wichtig zu prüfen, ob diese Forderungen rechtmäßig sind. Es kann sein, dass hier rechtliche Fehler gemacht wurden, die möglicherweise dazu führen, dass die Forderungen nicht vollständig bestehen bleiben. Auch der Übertrag von Euro 948 auf den nächsten Lohn und die Überweisung von Euro 660 sind zu prüfen.

    Wir empfehlen, einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link zu vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/. Unser Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei wird Ihren Fall sorgfältig prüfen und Ihnen helfen, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

    Die Frage der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und des ausstehenden Lohns stellt sich getrennt von den insolvenzrechtlichen Fragen.

    Bitte beachten Sie, dass die Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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