Rente ist genau wie Arbeitseinkommen nach den Grenzen der Pfändungstabelle pfändbar. bei einer Nachzahlung muss aber genau geprüft werden, auf welche Monate sich die Nachzahlung bezieht. Ein Beispiel: Wenn man ein Jahr lang jeden Monat 100 € zu wenig überwiesen bekommen hat, bekommt man zwar auf einmal 1.200 € ausgezahlt. Es erhöht sich aber nur das pfändbare Einkommen jedes vergangenen Monats nachträglich um je 100 €.
Es wird also für jeden Monat geprüft, wie hoch der pfändbare Betrag tatsächlich war und nach dieser Maßgabe der pfändbare Betrag ermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
Rente ist genau wie Arbeitseinkommen nach den Grenzen der Pfändungstabelle pfändbar. bei einer Nachzahlung muss aber genau geprüft werden, auf welche Monate sich die Nachzahlung bezieht. Ein Beispiel: Wenn man ein Jahr lang jeden Monat 100 € zu wenig überwiesen bekommen hat, bekommt man zwar auf einmal 1.200 € ausgezahlt. Es erhöht sich aber nur das pfändbare Einkommen jedes vergangenen Monats nachträglich um je 100 €.
Es wird also für jeden Monat geprüft, wie hoch der pfändbare Betrag tatsächlich war und nach dieser Maßgabe der pfändbare Betrag ermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht