Geschäftsbezeichnung bei Einzelunternehmen

Hallo,

Muss ich, wenn ich bei einem Einzelunternehmen eine Geschäftsbezeichnung nutzen will diese auch im Gewerbeanmeldungsformular angeben oder nicht?
Zum Beispiel Musterfirma Max Mustermann

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    bei der Anmeldung des Gewerbes muss der vollständige Firmenname, sowie auch Ihr Name als Kaufmann angegeben werden, da das Gewerbeamt Ihr Gewerbe einwandfrei zuordnen können muss.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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