Muss ich, wenn ich bei einem Einzelunternehmen eine Geschäftsbezeichnung nutzen will diese auch im Gewerbeanmeldungsformular angeben oder nicht?
Zum Beispiel Musterfirma Max Mustermann
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2020-01-13 09:46:242020-01-13 09:46:24Geschäftsbezeichnung bei Einzelunternehmen
1Antwort
RA Andre Kraus says:
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
bei der Anmeldung des Gewerbes muss der vollständige Firmenname, sowie auch Ihr Name als Kaufmann angegeben werden, da das Gewerbeamt Ihr Gewerbe einwandfrei zuordnen können muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Kraus
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Sehr geehrter Herr Fragesteller,
bei der Anmeldung des Gewerbes muss der vollständige Firmenname, sowie auch Ihr Name als Kaufmann angegeben werden, da das Gewerbeamt Ihr Gewerbe einwandfrei zuordnen können muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Kraus