mein Exmann hat 2012 Privatinsolenz angemeldet , 2014 wurde das Gesetzt so geändert das der Kindesunterhalt nicht in die Masse geht , kann ich den Unterhalt noch bekommen ?
Lieben Gruß
Martina
vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihren Exmann durchgeführte bzw begonnene Insolvenz wird nach der Gesetzeslage zum Zeitraum der Einreichung durchgeführt. Eine Änderung der Gesetzeslage hat keine Auswirkungen für begonnene oder Abgeschlossenene Insolvenzverfahren
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihren Exmann durchgeführte bzw begonnene Insolvenz wird nach der Gesetzeslage zum Zeitraum der Einreichung durchgeführt. Eine Änderung der Gesetzeslage hat keine Auswirkungen für begonnene oder Abgeschlossenene Insolvenzverfahren
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt