Entfernung schlechter Bewertung und anfallende Kosten

Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die Erfolgsaussichten sind um die negativen Bewertungen löschen zu lassen:

1.Bewertung:

Joerg Klueckmann
2 Rezensionen
vor 3 Monaten
Es war sehr offensichtlich, wie wenig der Verkäufer Lust hatte, mich zu beraten. Wahrscheinlich muss man bei Bolz dann doch sein Jacket tragen, um als Kunde ernst genommen zu werden.

2.Bewertung:

Ein Google-Nutzer
vor 7 Jahren
Teilweise nette Auswahl an Möbel und Leuchten aber alles etwas zu pompös und letztendlich konzeptlos zusammen gestellt. Die Mitarbeiter sind kompetent und freundlich. Der Chef gebräunt und planlos.

Stratosphärische Preise……

3.Bewertung:

Harry Sauer
Harry Sauer
Local Guide · 9 Rezensionen · 1 Foto
vor 2 Monaten
(Übersetzt von Google) Ich bin 100 km gefahren, um diesen Laden zu sehen. Der Empfang war sehr seltsam. Erzwungenes Lächeln. Ich versuche, im Laden herumzulaufen, aber ein Verkäufer und der Chef lassen keine Sohle los. Ich will nur zusehen, aber verärgert, ich werde gebeten, nicht zu verweilen und beim nächsten Mal einen Termin zu vereinbaren. Der Chef hat keine Zeit, sich um mich zu kümmern, weil er einen Termin mit anderen Kunden hat. Es war ein Mittwoch um 15:30 Uhr … und kein anderer Kunde in Sicht … Ich hatte wahrscheinlich nicht das richtige “Aussehen”. Ich wage es nicht einmal, mir vorzustellen, ob ich die Hautfarbe dunkel oder dunkel habe.

Keiner der Herren ist ein Kunde unseres Hauses gewesen, eine dazu ist anonym abgegeben.

Ich bitte Sie uns mitzuteilen, wie wir hier vorgehen können und mit welchen kosten dies verbunden ist.

Gerne per E-Mail an die angegeben Mailadresse oder per Telefon (0681-35555).

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir sehen folgende Erfolgsaussichten:

    1.Bewertung:

    Hier sehe ich keine Beleidigung oder üble Nachrede. Deshalb sollte der jeweilige Sachverhalt samt Zeugnis des Mitarbeiters nachgewiesen werden können. Ist er nicht zutreffend, besteht Erfolgsaussicht.

    2.Bewertung:

    Hier könnte man über den Aspekt der anonymen Bewertung vorgehen.

    3.Bewertung:

    Auch hier kann man die Google-Bewertung löschen lassen, wenn sie nicht den Tatsachen entspricht.

    Wir werden Sie kontaktieren, um mit Ihnen Ihren Fall zu besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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