Sittenwidrigkeit Darlehensvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Frau und ich haben vor knapp 20 Jahren gemeinsam ein Darlehen für ein Haus aufgenommen. Ich war damals angestellt, meine Frau hat jedoch kein Einkommen bezogen, was die Bank auch wusste. Dennoch sollte sie mitunterschreiben und hat dies auch getan.

Leider mussten wir vor knapp 10 Jahren das Haus verkaufen – ich bin aufgrund meiner Schulden in die Privatinsolvenz gegangen. Die Bank möchte nun von meiner Frau rund 100000€ für das offene Darlehen.

Meine Frage: könnte die Vertragsunterzeichnung meiner Frau aufgrund des fehlenden Einkommens sittenwidrig und damit nichtig gewesen sein so dass nur ich wirksamer Vertragspartner geworden bin?

Herzlich Dank.

1 Antwort
  1. Gerrit Derstappen
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich kann es in diesem Fall durchaus sein, dass es sittenwidrig war, Ihre Frau als Mitdarlehensnehmerin aufzunehmen. Es kommt in diesen Konstellationen immer darauf an, ob eine krasse finanzielle Überforderung Ihrer Frau vorliegt, ob Sie die Entscheidung aufgrund wirtschaftlicher Aspekte oder emotionaler Verbundenheit getroffen hat und ob die Bank dies in unlauterer Weise ausgenutzt hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr KGR Team

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert