Privatinsolvenz
Guten Tag,
ich möchte (muß) wohl Privatinsolvenz beantragen. Eine aussergerichtliche Vereinbarung ist gescheitert.Ich bin ein leidenschaftlicher Jäger und Hundeführer. Mu? ich dieses Hobby aufgeben. Es entstehen keine Kosten für mich zur Ausübung der Jagd . Ich bin aber natürlich in besitz von Waffen um die Jagd ausüben zu können.
Mit freundlichen Grüssen Rene Wachsmuth
Sehr geehrter Fragensteller,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
In der Insolvenz wird je nach Ihrem Einkommen versucht, einen Teil Ihres Gehaltes zu pfänden, un daraus die Gläubiger zu befriedigen. Wenn Sie im Anschluss weiterhin ihr Hobby finanzieren möchten, so steht dem nichts entgegen.
Bei weiteren Fragen und Anliegen können Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch buchen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
Rechtsanwalt