Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit ca. einem halben Jahr in der Insolvenzphase. Ich habe meinen Partner ein halbes Jahr bis zu seinem Tod gepflegt. Er hatte Pflegegeld beantragt was zunächst abgelehnt wurde, nach seinem Tod wurde das Pflegegeld für ein halbes Jahr nachgezahlt. Ich bin nicht Erbe habe aber die Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht über den Tod hinaus. Muss ich das Pflegegeld beim Insolvenzverwalter abgeben? Ich habe mal gelesen das es Ausnahmen gibt und dazu würde auch Pflegegeld zählen?
Danke im Voraus und freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    vielen Dank für Ihr Anliegen. Grundsätzlich müssen Sie alle relevanten Vermögenswerte beim Insolvenzverwalter angeben um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Gem. § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I sind Ansprüche auf Geldleistungen unpfändbar, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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