Wer muss das Fahrzeug zurücknehmen
Guten Tag,
ich habe einen Mercedes E 220CDI bei einem Händler gekauft und über die Santander Bank finanziert die der Händler angeboten hat. Sollte es zu einer Rückabwicklung kommen aufgrund dem „widerrufs joker“ , wer muss das Fahrzeug zurücknehmen , der Händler oder die Santander Bank ?
Danke im Voraus für die Beantwortung der Frage!
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten. Beim Darlehensvertrag und dem Kaufvertrag über das Fahrzeug handelt es sich um sogenannte Verbundene Verträge. Daher tritt die Bank hinsichtlich der Widerrufsfolgen an die Stelle des Händlers, mit dem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben. Die Rückabwicklung findet dann allein zwischen Ihnen und der Bank statt. In der Regel können Sie mit der Bank jedoch absprechen, dass Sie das Fahrzeug beim nächstgelegenen Händler abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt