Privatinsolvenz

Hallo, ich bin seit Dezember 2013 in der Privatinsolvenz. Meine Insolvenzverwalterin teilte mir Anfang des Jahres mit, dass ich keine Wohlverhaltensphase erhalte. Sie hatte mir vor einigen Jahren angeboten, mein eigenes Geschäft zurückzukaufen, jedoch fehlte mir das Geld. Ich bin seit 02/2014 hauptberuflich tätig und mir wird auch ein Teil meines Einkommens gepfändet. Die Insolvenzverwalterin meinte, wo keine Leistung, da auch kein Entgegenkommen. Doch ein Teil meines Gehaltes wurde und wird ja gepfändet. Ist das so rechtens? Ich erhalte auch keine Auskunft über die Höhe meiner Schulden.
Jetzt bin ich rückwirkend seit Dezember 2018 schwerbehindert (50 GdB). Hat das Auswirkungen auf den Pfändungsfreibetrag?
LG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    bedauerlicherweise spielen noch weitere Faktoren bei der Beurteilung Ihres Falles eine Rolle. Entsprechend kann in diesem Rahmen keine seriöse Einschätzung getätigt werden. Sofern Sie eine rechtliche Beratung wünschen, können Sie sich gerne mit unserem Sekretariat in Verbindung setzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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