GBR und stiller Gesellschafter

Guten Abend,

ich und mein Freund möchten ein GbR zusammen gründen. Ein Bekannter von uns möchte gern am Gewinn beteiligen , nur reine Geldgeber. Muss er in diesem Fall auch ein Gewerbe anmelden ? Welche Verträge müssen wir mit ihm schließen ? ist hier eher ein stiller Gesellschafter oder patr.Darlehen ?
Wie würde für ein GbR Vertrag und auch für diesen “stillen Gesellschafter” kosten. Vielen Dank.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    ein Darlehen kann sowohl paritätisch, als auch als Gesellschafter als Gesellschafterdarlehen gewährt werden.
    Welche Konstellation am sinnvollsten ist, lässt sich anhand Ihrer Ausführen nur schwer einschätzen.

    Sollte allein die Gewinnbeteiligung angestrebt werden reicht ein paritätisches Darlehen aus. Hierfür kann ein Darlehensvertrag erstellt werden. Ein Gewerbe muss in keinem Fall angemeldet werden.

    Zur Besprechung Ihres Falles und der Kosten kontaktieren Sie uns gerne über die kostenfreie Hotline oder unternehmer@anwalt-kg.de

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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