Hallo ich bin mitten im Privatinsolvenzverfahren und habe einen Sohn, der vor hat arbeiten zu gehen und noch bei mir lebt. Wird sein Lohn dann bei mir angerechnet?
Danke
das Einkommen Ihres Sohnes wäre nicht pfändbar. Allerdings könnte es sein, dass Ihr Sohn dann nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle gelten würde. Er könnte auf Antrag eines Gläubigers bzw. des Insolvenzverwalters ganz oder teilweise herausgerechnet werden. Dann würde sich der bei Ihnen pfändbare Betrag erhöhen. Es kommt darauf an, wieviel Ihr Sohn dann verdienen würde und welche Umstände sonst noch vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrte/r Fragesteller/-in,
das Einkommen Ihres Sohnes wäre nicht pfändbar. Allerdings könnte es sein, dass Ihr Sohn dann nicht mehr als Unterhaltspflicht im Sinne der Pfändungstabelle gelten würde. Er könnte auf Antrag eines Gläubigers bzw. des Insolvenzverwalters ganz oder teilweise herausgerechnet werden. Dann würde sich der bei Ihnen pfändbare Betrag erhöhen. Es kommt darauf an, wieviel Ihr Sohn dann verdienen würde und welche Umstände sonst noch vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht