Privatinsolvenz
Mein Partner hat am 11.05.2020 den Beschluss über die Restschuldbefreiung erhalten. Sie endet am 06.05 2020. Das Amt der Treuhänderin ist damit beendet. Die Abtretungsfrist endet allerdings erst am 06.03.2021.
Meine Frage: Was bedeutet das?
Darf mein Partner jetzt uneingeschränkt Schenkungen annehmen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Sehr geehrte Fragestellerin,
entscheidend ist, ob Ihr Partner die Mitteilung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten hat. Dies ist gleichbedeutend mit dem Beginn der Wohlverhaltensperiode. In der Wohlverhaltensperiode darf Ihr Partner dann wieder Vermögen ansparen und Schenkungen behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht