Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 05.05.2020 wurde mir die Restschuldbefreiung zugesprochen. Diese habe ich Bereits an die Schufa weitergeleitet. Den Großteil meiner Schuld konnte ich bereits im laufendem Verfahren tilgen. Eröffnung des Verfahrens war der 27.11.2013 noch unter dem alten Insolvenzrecht. (2013 bis 2020 = 7 Jahre?) Nun habe ich gehört das nach dem neuen Insolvenzrecht eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich gewesen wäre. Wenn dies zutrifft fühle ich mich benachteiligt. Ich bin Familienvater von 4 Kindern und kann keinen Mietvertrag unterschreiben, da ich einen Negativen Schufa Eintrag habe. (Meine Frau ist derzeit nicht Erwerbstätig) Gibt es Mittel oder Wege aus der Schufa rauszukommen? Zu not auch über Klage? Gibt es Präzedenzfälle in denen dies erfolgreich war? Dieser Eintrag behindert mich und meine Familie am täglichen Leben. Danke für Ihre Beiträge

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es gab ein Urteil am Landgericht Frankfurt, Aktenzeichen 2-05 O 151/18. Der Kläger konnte erreichen, dass der Schufa-Eintrag bereits vor Ablauf der dreijährigen Speicherfrist gelöscht werden musste.
    Ausschlaggebend war insbesondere, dass der Kläger durch den Schufa-Eintrag stark bei der Wohnungssuche behindert wurde, was er auch nachweisen konnte. Ob das Urteil auch auf Ihren Einzelfall übertragbar wäre, ist jedoch nur nach einer genauen, individuellen Prüfung einzuschätzen.
    Leider fehlt unserer Kanzlei derzeit die Kapazität, um entsprechende Fälle zu übernehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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