Persönliche Vorstellung beim Notar?

Guten Tag, muss man nicht für eine GmbH-Gründung persönlich bei einem Notar vorstellig werden, der dann den Vertrag vorlesen muss? Wie liefe das gegebenenfalls bei einer online-Gründung?
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen bereits jetzt.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    nach § 2 GmbHG bedarf der Gesellschaftsvertrag notarieller Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern in persönlicher Anwesenheit zu unterzeichnen.

    Die Unterzeichnung durch Bevollmächtigte ist nur auf Grund einer notariell errichteten oder beglaubigten Vollmacht zulässig.

    Dies gilt auch im Fall einer Online-Gründung.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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