Privatinsolvenz

eine gläubigerbank hat den schuldenbetrag aufgrund einer noch maligen faktenprüfung reduziert.
ich könnte damit den wert 35% in diesem 3.jahr aufbringen. Soll der insolvenzverwalter den Restschuldbetrag ebenfalls um den v.g. schuldenbetrag zu meinen gunsten korrigieren?
danke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Rücknahme bzw. Teilrücknahme einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung nach dem Prüfungstermin muss gegenüber dem Insolvenzgericht erklärt werden. Ich würde davon ausgehen, dass in Ihrem verfahren der Prüfungstermin bereits stattgefunden hat.
    Danach wird auch die Gesamtsumme der Forderungen und somit die benötigte Summe zur Erreichung von 35 % reduziert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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