GmbH Löschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen Corona Krise wollen wir die GmbH löschen lassen. Wir haben noch eine Firmwagen, der wird bis 05. April. 2021 finaziert und die Abschreibung davon ist bis Ende 2020 fertig.
Wir haben deshalb bis 05.Aprli 2021 keine Vermögen, Keine Schulden, Keine laufenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten.

Meine Fragen Sind
1.Können wir schon in dieser Situation die GmbH löschen lassen?
2.Sollen wir jetzt schon bei Ihnen beauftragen und damit anfangen oder ab April erst?
3. Müssen wir noch den Jahresabschluss von 2020 machen?

Wir freuen uns auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Löschung

    Für das Verfahren wird die Vermögenslosigkeit der GmbH vorausgesetzt. Sie liegt in der Regel dann vor, wenn die GmbH Keine Schulden, Keine laufenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten und Kein Vermögen hat sowie das Verfahren steuerlich unbedenklich ist.

    Die Voraussetzungen und Fragen zu Ihrem konkreten Fall können Sie gerne mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

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