Privatinsolvenz
Hallo ich wollte mal nachfragen ob ich bei einer Privatinsolvenz die Kontoauszüge und Wohnung zeigen muss. Danke im Voraus
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Sehr geehrter Herr K.,
die genannten Handlungen gehören zu Ihren Obliegenheiten im Insolvenzverfahren und sollten daher vorgenommen werden, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht