Privatinsolvenz

Sehr gehrte Herr Rechtsanwälte,
ich habe Fragen zum meinen Insolvenzvefahren,und zwar mein Schlusstermin war am18.03.2021
seitdem habe ich nichts gehört.Da habe ich am Amtsgericht angerufen und die sagten mir das der Rechtspfleger eine 3 Monatige Frist gesetzt hat.Was bedeutet das und warum hat er das gemacht
ist danach das Insolvenzverfahren beendet?
mfg
Niko

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Nach dem Schlusstermin beginnt die Wohlverhaltensphase. Nähere Informationen dazu, was dies für Sie bedeutet, finden Sie in unserem Beitrag zur Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz.

    Die dreimonatige Frist dürfte nur für die Gläubiger relevant sein, falls diese noch Einwendungen gegen die Verteilung der Insolvenzmasse haben.

    Die Insolvenz endet nach der für Sie gültigen Rechtslage erst nach Ablauf von sechs Jahren ab Beginn des Verfahrens, bzw. nach fünf Jahren wenn man bis dahin die gesamten Verfahrenskosten bezahlt hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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