Privatinsolvenz

Hallo liebes Team ich habe folgende Frage. Am 22.06.2021 habe ich Antrag auf Eröffnung des insolvenzverfahrens gestellt.
Am 21.06.2021 hab ich einen bescheid vom Landratsamt bekommen das ich eine Rückzahlung habe. Wegen zu Unrecht erbrachten Leistungen. Bei meinem Umzug und den ganzen um und Abmeldungen ist zeitlich einiges schiefgelaufen.

Jetzt hab ich einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen dass das insolvenzverfahren am 01.07. 2021eroffnet wurde.

Was bedeutet das jetzt für die Rückzahlung beim Landratsamt?
Läuft das mit in die Insolvenz?
Bezahlen kann ich das nicht.
Muss ich dem Landratsamt einfach sagen das ich jetzt in der Insolvenz bin oder USS ich den neuen gläubiger meiner insolvrnzverwalterin melden?

Mit freundlichen Grüßen
M. D

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Frau D.,

    wenn ich Sie richtig verstanden habe, verlangt die genannte Behörde Leistungen zurück. Diese Schulden sind im Insolvenzverfahren anzugeben. Ebenso sollten Sie der Behörde mitteilen, dass Sie sich nunmehr in einem Insolvenzverfahren befinden und daher der Insolvenzverwalter in Vermögensfragen zuständig ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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