Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Exmann informierte mich am Wochenende darüber, das er eine Privatinsolvenz machen möchte. Da noch gemeinsame Schulden vorhanden sind, die ich nicht alleine Tragen kann, möchte ich mich nun über die Privatinsolvenz Informieren und ggf. auch eine machen.
Ich habe bereits viel erfahren auf ihrer Seite.
Auch habe ich bereits eine Schufaauskunft beantragt.
Meine Unterlagen habe ich weitestgehend zusammen.
Was muss ich noch alles beantragen um alles zusammen zu haben, was für ein Insolvenzverfahren benötigt wird, (Vollstreckungsbescheide/Titel) vom Amtsgericht?
Muss ich zwingend zu einer Schuldnerberatung?
Ich hoffe sie können mir weiter helfen, da ich leider keinen anderen Weg sehe als auch eine Insolvenz zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Niki

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. In vielen Fällen haben Eheleute in guten Zeiten gemeinsame Verbindlichkeiten begründet. Wenn einer der Eheleute dann bei den Zahlungen ausfällt (wegen einer Insolvenz) wird der Gläubiger die gesamte Forderung beim anderen Ehepartner in voller Höhe einfordern. In diesen Fällen ist es in der Regel ratsam, ebenfalls eine Insolvenz einzuleiten.

    Sie können eine Verbraucherinsolvenz beantragen, nachdem ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt worden ist und eine Bescheinigung von einer „geeigneten Person oder Stelle“ nach § 305 InsO ausgestellt worden ist. Um diese Bescheinigung zu erhalten, benötigen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle, der diesen Vergleich vorab durchführt.

    Wir stellen sicher, dass die Voraussetzungen im Vorfeld der Antragsstellung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren erfüllt sind.

    Gerne können wir im Rahmen eines kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräches über Ihre Situation sprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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