Haftung der ug mit Privatvermögen

Guten Tag,
Wir haben eine UG (Haftungsbeschränkt) gegründet.
Wir haben aber jetzt fast 80.000€ Schulden und es wurde ein insolvensverfahren eröffnet. Aber wir haben diesen Insolvenzantrag nicht gestellt. Meine Frage ist haftet unser Haus davon oder nicht . Wir haben das Haus vor drei Jahren gekauft und bezahlen jeden Monat den Kredit sorgfältig ab. Die UG haben wir erst vor einem Jahr gegründet. Das Haus haben wir für bekannte gekauft auf unseren Namen aber die bezahlen es jeden Monat ab , weil die keine Möglichkeit hatten es damals selber zu kaufen . Aber jetzt haben sie die Möglichkeit und ich will das Haus an meine Bekannte übergeben ohne Geld sie übernimmt es so wie alles ist . Die Frage ist kann ich mein privates Haus übergeben wenn das insolvensverfahren für meine UG seit einer Woche eröffnet ist ??

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Sari,

    falls Sie eine UG gegründet haben und die UG bei ihrer Geschäftstätigkeit Schulden angehäuft hat, sollten Sie schnellstmöglich einen eigenen Insolvenzantrag für die UG stellen.

    Als UG-Geschäftsführer sind Sie dazu verpflichtet, um der sogenannten Verschlepppungshaftung (§ 15a Abs. 4 InsO) zu entgehen. Zudem haften Sie im Falle einer verspäteten Insolvenzantragstellung in der Zeit zwischen Verschuldung und Insolvenzantrag auch privat für zwischenzeitlich entstehende UG-Schulden – also insbesondere die Verzugszinsen. Deshalb nochmals: handeln Sie schnell und stellen Sie einen Insolvenzantrag!.

    Ab dem Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags haften Sie nicht mit Ihrem privaten Vermögen. Sie sind durch die Gründung der UG enthaftet.

    Für die von Ihnen angesprochene Hausfinanzierung wird deshalb gelten, dass Sie diese weiter werden tragen können. Die UG-Insolvenz wird – wenn Sie alsbald den Insolvenzantrag stellen – keinen Einfluss auf die Finanzierung haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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