Schuldnerberatung

Ich bin der geschäftsführender Gesellschafter der UG, die ich 2013 gegründet habe.
Jetzt muß ich für meine Schulden aus früherer Selbsständigkeit eine Vermögensauskunft abgeben.
Der Gerichtsvollzieher verlangt, daß ich auch Angaben über Vermögen, Bankverbindung, Umsatz der UG abgebeb muß.
Meine Frage: Muß ich das tun?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Mijo,

    vielen Dank für Ihre Frage. Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts lege ich Ihnen nahe, mit uns unter der Nummer 069 – 348 79 040 ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch zu vereinbaren. Dabei können wir Ihre Frage ausführlich beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V Ghendler
    Rechtsanwalt

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