Privatinsolvenz monatlicher verbleibender Betrag

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst, mein monatliches Gehalt schwankt,
bedingt durch Rufbereitschaft / Urlaubs und Krankenaufschlag.

So kann es sein das ich einen Monat 2300,- den anderen Monat 3000,- €
netto bekomme.

Wird der mir verbleibende, bzw. pfändbare Betrag nun für jeden Monat neu errechnet?

Mit was kann man hier Rechnen oder wie?

Kann ich mich an den Pfändungsrechner halten was nicht pfändbar ist?

Vielen Dank.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich wird der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens monatlich an Hand des Nettoeinkommens berechnet. Hierzu können Sie gerne unseren Pfändungsrechner verwenden. Bitte beachten Sie, dass einige Faktoren nicht Pfändbar sind. Hierzu Verweise ich auf unseren Artikel:
    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/gerichtsurteil-des-landesarbeitsgerichts-berlin-brandenburg-unpfaendbarkeit-von-schichtzulagenbekannt-aus/

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert