Privatinsolvenz oser Regelinsolvenz mit Gläubigerliste und verjährten Schulden

Hallo,
ich war bis 2013 Selbständig und habe das Gewerbe im Januar 2014 abgemeldet. Hieraus habe ich Schulden bei ca. 30 Gläubigern wie z. Bsp. Finanzämtern, Banken, Vermietern, Verbänden, Telekomunikation und Kaufverträge. Habe bereits 3 Mal eine Vermögensauskunft abgegeben und seit 2014 keinerlei Verträge, Ratenkäufe etc. abgeschlossen.

Von den 30 sind 15 titulierte Forderungen mit Mahnbescheiden und vergeblichen Vollstreckungsversuchen. Bei den anderen 15 Gläubigern sind nach meiner Recherche die Schulden verjährt (alles 3-Jahresfristen). Ich habe nie irgendeinen Kontakt zu den Gläubigern oder Inkassobüros gehabt oder irgendetwas zahlen können. Ich habe nun vor diese Gläubiger an zu schreiben und mit der Einrede der Verjährung die Forderungen zurück zu weisen und als verjährt zu betrachten.

Meine Frage:
Kann ich dann Privatinsolvenz (unter 19 Gläubiger) beantragen ohne die verjährten Schulden in der Gläubigerliste an zu geben?
oder
spielt das Keine Rolle und ich muss Regelinsolvenz beantragen weil trotz bestrittener / verjährter Forderungen auch diese in der Gläubigerliste an zu geben sind und es damit über 19 Gläubiger sind?

Was soll man da machen? Eine Privatinsolvenz wäre mir lieber.

Viele Grüße aus Aachen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich darf mich für Ihren Beitrag bedanken. Gerne würde ich Ihren Fall näher erörtern. Zu diesem Zwecke biete ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte wenden Sie sich an unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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