Verfrühte Löschung GmbH

Guten Tag,

Ich habe eine GmbH i.L. Hier habe ich zu früh die Löschung beantragt. Auf meine Frage beim Steuerberater was vor dem Antrag noch für Steuer-Erklärungen abgegeben werden müssen bekam ich die Antwort, dass ich die Löschung beim Notar beantragen muss und sie dann alle Unterlagen dem Finanzamt zur Verfügung stellen. Dass das nicht der richtige Ablauf ist weiß ich inzwischen. Dieses lann mam zwar so machen, wenn das Finanzamt mitmacht und das OK zur Löschung hinauszögert.

Da ich keine Zeit gehabt habe mich darum zu kümmern und auch in den nächsten Monaten nicht haben werde, suche ich jemanden, der die Liquidation und Löschung noch einwandfrei zu Ende bringt und auch die Tätigkeiten des Steuerberaters noch einma kontrolliert. Auf der Suche bin ich auf ihre Kanzlei gestoßen. Könnten Sie das übeenehmen und wenn jayu wechem Preis?

Mit freundlichen Grüßen,
Volker Schmidt

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    vielen Dank für Ihr Interesse an der Dienstleistung unserer Kanzlei.
    Für die Beantwortung Ihrer Frage ist grundsätzlich entscheidend ob es sich um eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit, oder eine Liquidation im klassischen Sinne handelt. Bei der Löschung wegen Vermögenslosigkeit ist es wichtig zu Beginn der Löschung alle Unterlagen zusammenzustellen welche die Vermögenslosigkeit nachweisen. Dazu gehören unter Anderem die steuerliche Unbedenklichkeit, das Fehlen von tatsächlichem Vermögen der Gesellschaft und die Schuldenfreiheit.
    Gerne können wir Ihnen zu Ihrem Fall ausführlich und kostenlos in einem telefonischen Erstberatungsgespräch Auskunft erteilen, rufen Sie uns dazu einfach an, oder Schreiben Sie uns eine Email mit Ihren Terminwünschen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Andre Kraus

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