Privatinsolvenz seit 14.01.2014

Hallo und guten Tag. Ich hoffe eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Ich bin seit 01/14 in Privatinsolvenz und vor 4 Monaten arbeitslos geworden. Familienstand getrennt lebend und 2018 wird die Scheidung erfolgen. Ist es mir erlaubt, notariellen Beurkundungen zugrundeliegende, aus der Scheidung, dann eventuelle Gelder zu behalten oder muss ich Diese komplett abführen.
Vielen Dank für eine Antwort lg

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Forderungen auf Ausgleich des Zugewinns während der Ehe sind gemäß § 852 ZPO nur pfändbar, wenn diese vertraglich anerkannt worden sind oder wenn es einen gerichtlichen Beschluss dazu gibt. Sollten andere Vermögenszuwächse generiert werden, können diese jedoch zur Befriedigung von Gläubigerforderungen herangezogen werden, wenn sie von Ihnen nicht zur allgemeinen Lebensführung benötigt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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