Regelinsolvenz als Internationaler DJ

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich habe aus einem früheren, bis 2006 betriebenem Gewerbe noch offene Forderungen der Krankenkassen, des Finanzamtes und vieler anderer Gläubiger (Höhe der Forderungen ca. 300.000,00 EUR)
Ich habe mit vielen Gläubigern niedrige Raten vereinbart, um soviele wie möglich zu bedienen.
Seit 2013 bin ich International als DJ tätig, (hauptberuflich, wöchentliche Arbeitszeit an den Sets ca. 30 Std. , Anfahrtszeit wöchentlich ca. 10 Std. Vorbereitende Tätigkeiten ca. 20 Std)
Da ich seither jedoch trotzdem immerwieder Kontopfändungen von unbedienten Gläubigern bekomme, Gerichtsvollzieher, Mahnungen …und daraus folgende fehlende Geldmittel sehe ich keine Möglichkeit mehr der Insolvenz zu entgehen.
Meine Umsätze liegen monatlich bei ca. 4.500,- EUR (20 Abzugssteuer laut DBA im EU-Ausland wird davon an das Dortige Finanzamt abgeführt.) Die Auszahlung erfolgt zu 90% in Bar. Und ich erhalte eine monatliche Unfallrente in Höhe von ca. 1.600,- EUR
Ich zahle derzeit monatlich rund 1.200,-Euro Raten.
Ich möchte um alles auf der Welt meinen DJ-Betrieb aufrecht erhalten und meine Auftraggeber nicht durch Treuhänder missmutig stimmen.
Wie wird mein zu pfändender Anteil berechnet?
Ist hier Berechnungsgrundlage mein Einkommensteuerbescheid des Vorjahres?
Nach Einkommensteuerbescheid 2015 habe ich aufgrund Investitionen ein betriebliches Minus in Höhe von 2.200,-Euro.
2014 hatte ich ein Betriebliches Plus von ca. 30.000,- EUR
Wie kann ich mich optimal auf welche Art der Insolvenz, oder auf die nächsten 7 Jahre in der Insolvenz vorbereiten.
Bis heute konnte ich eine Insolvenz umgehen. Was mir aber durch die Forderung einer Krankenkasse in Höhe von ca. 120.000,- EUR zzgl Säumniszuschläge ca. 45.000,- EUR vom Hauptzollamt nicht mehr weiter möglich sein wird.
Ich bitte Sie -unter Berücksichtigung meiner erklärten Umstände- höflichts um eine Orientierung. Ich danke Ihnen schon jetzt von ganzem Herzen.
mfG
H. Huber

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    gerne biete ich Ihnen zur Beantwortung der Fragen ein ausführliches Telefongespräch an! Dieses Gespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an unter 069 – 348 79 040 oder schicken uns eine E-Mail mit Terminwünschen an info@anwalt-kg.de

    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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