unterhaltspflicht bei pfelgebedürftiger Mutter

sehr geehrtes Team,
ich bin in der Privatinsolvenz und erhalte jetzt eine Rente von 791€, jetzt darf ich ja 450€ zu meiner Rente dazu verdienen. Da würde ich mit gesamt 1241€ über den Pfändungsfreibetrag kommen und es wären dann 102€ pfändbar. Ich betreue aber zusätzlich meine Pflegebedürftige Mutter die im Heim lebt, was ca 60km weiter von mir entfernt ist. Meine Frage ist jetzt darf ich meine Mutter als Unterhaltsberechtigte Person beantragen, damit ich den erhöhten Pfändungsfreibetrag bekomme?
Danke für ihre Bemühungen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    auch Ihren Eltern sind Sie im Pflegefall zum Unterhalt verpflichtet. Daher sollte bei entsprechendem Nachweis die Unterhaltsverpflichtung für das Insolvenzverfahren anerkannt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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