Privatinsolvenz strafanzeige

Hallo und zwar stehe ich vor einemir Riesen großen Problem, seid Dezember 2016 ist meine privat insolvenz eröffnet, im Februar 2017 bekam ich eine strafanzeige eines gläubigers wegen Missbrauch von scheck und Kreditkarte von der Polizei, da ich im Januar 2016, 4 mal mit meiner Ec Karte bezahlt habe, mein Konto war gedeckt die Abbuchungen konnten erfolgen allerdings bat ich meine Mutter 2 mal darum etwas von meinem Konto zu wiedr sprechen, da diese Abbuchung ungerechtfertigt von meinem Konto abgebucht wurden, versehentlich wurde allerdings die Buchungen der Einkäufe zurück gebucht. Dasxsah ich erst einige tage später im Februar habe ich angefangen meine insolvenz vor zubereiten sagte ich meiner schuldnerberaterin ich wolle die Zahlung bezahlen und nicht mit in die inso nehmen, darauf sagte sie ich müsse alles mit rein nehmen und solle die Zahlung nicht bezahlen, also nahm ich sie mit rein weil ich dachte es sei richtig so. Auf schreiben der schuldnerberaterin kamen keine Antworten vom gläubiger, zumindest sind keine bis auf Mahn und Vollstreckungsbescheid in meiner Schuldner Mappe drin gewesen, da ich schon vier Bewährungs strafen habe von denen meine schuldnerberaterin wusste, da dies der grund gewesen ist das ich den betrag zahlen wollte und nicht mit in die inso nehmen wollte mir jetzt natürlich Energie Anklage und Gerichts Verhandlung im schlimmsten Falle eine Haftstrafe, auf nachfragen meiner schuldnerberaterin ob sie mir aufschreiben können das sie mir sagte es müsse mit in die inso konnte sie sich daran nicht mehr erinnern. Ich selber war mit 54 Gläubigern vollkommen überfordert. Ich würde gerne wissen ob es stimmt was sie sagte das man alle gläubiger aufnehmen muss und ich nichts bezahlen sollte. Mittlerweile wurde der Betrag von meinen Eltern mit Rücksprache meiner insolvenz verwalterin beglichen.
Liebe grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Der doch recht komplexe Sachverhalt lässt leider keinen Raum für eine individuelle Antwort. Hierzu sind noch teilweise weiter Informationen notwendig.
    Jedoch kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Zahlung an einzelne Gläubiger, vor der Insolvenz, sollten unterlassen werden, da Sie hierdurch eine Gläubigerbegünstigung eingehen würden. Jedoch muss hierbei beachtet werden, dass Sie auch keine Weitere Schulden aufgenommen werden dürfen, da hierin ein Betrug gesehen werden kann. Für eine voll umfängliche Antwort können Sie mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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