Privatinsolvenz und Erbe

Guten Tag,
mein Vater ist in der Wohlverhaltensphase verstorben.
Ich selbst habe Hartz4 und ein Problem:
Erbe ablehnen und ich bin ein Sozialbetrüger für das Jobcenter.
Erbe annehmen und die Schulden übernehmen somit selbst in Insolvenz ?
Was soll ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Marzahn

2 Kommentare
  1. Andreas M.
    says:

    Sehr geehrter Herr Andre Kraus,
    Danke für die schnelle Antwort, aber es bleiben viele Fragen:
    Wie stellt sich das Jobcenter zu dem Thema?
    Es ist etwas Geld und einige Wertsachen vorhanden,
    Hat der Insolvenzverwalter die Rechte daran?
    Wer bezahlt die Beerdigung ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Marzahn

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Marzahn,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Sollte Ihr Vater in der noch nicht abgeschlossen Wohlverhaltensperiode kein Eigentum angesammelt haben, dass die offenen Schulden überwiegt, so können Sie grundsätzlich das Erbe ausschlagen. Sie können nicht verpflichtet werden, dass Erbe anzunehmen und sich somit zu verschulden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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