Fahrzeugfinanzierung Widerruf / Anrechnung von Nutzung und Wertverlust?

Hallo,

für meinen im März 2014 abgeschlossenen VW-Fahrzeugfinanzierungsvertrag (der allgemein bemängelte VW-Standardvertrag) sind die Prüfmerkmale für Widerrufsanspruch durchweg zutreffend.

Mir ist bekannt, dass Nutzungsersatz (gefahrene Kilometer/ca 200.000 km * Kaufpreis) im Falle der Rückabwicklung anzurechnen sind. Frage: gibt es weiteren Nutzungsersatz den ich mir mir anrechnen lassen müsste, bspw. Wertverlust (aus Anmeldung und Abnutzung)?

Danke!

1 Antwort
  1. Gerrit D.
    says:

    Guten Tag,

    ja, leider muss bei Verträgen vor dem 13.06.2014 neben der Nutzungsentschädigung auch der Wertverlust ersetzt werden. Die Nutzungsentschädigung ist der Ausgleich dafür, dass Sie mit dem Auto fahren durften, also einen wirtschaftlichen Vorteil genossen haben. Der Wertersatz ist für den Wertverlust am Fahrzeug zu zahlen, beispielsweise durch Kratzer oder Schäden. Ob der Widerruf für Sie dennoch vorteilhaft ist, hängt von dem Zustand Ihres Fahrzeugs ab und davon ob Sie vom Abgasskandal betroffen sind, denn dann kann der durch Widerruf erzielte Betrag trotzdem über dem regulären Verkaufspreis liegen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr KGR Team

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert