IT Firma UG gründen – Was zu tun, wenn Einlage ausgegeben ist?

Hallo,

wir wollen zu zweit eine UG für unseren IT service errichten. Dazu wollen wir eine UG ins Handelsregister eintrgen lassen.

Angenommen Sie machen einen Gesellschaftsvertrag und geben Einlage 3000 € an. Wir haben bislang auf der Website gelesen, dass man soviel in die UG einzahlen sollte, bis sie sich von ihren Einnahmen selber trägt.

Was passiert, wenn die 3000 € verbraucht worden sind und wenn die UG weitere Kosten hat? Müssen wir quasi neu gründen und den Gesellschaftsvertrag ändern lassen? Oder können wir der Firma das Geld quasi leihen?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    natürlich lässt sich bei der Gründung nur bis zu einem gewissen Grad planen, wie hoch der Finanzbedarf einer UG sein wird. Wenn Sie die Einlage nicht zu 100 % richtig kalkulieren, können Sie der Gesellschaft mit einem sogenannten Gesellschafterdarlehen aushelfen, indem Sie der Gesellschaft zu einem marktüblichen Zinssatz Geld zur Verfügung stellen. Dann brauchen Sie keine Änderung des Gesellschaftsvertrags. Vielmehr schließt die UG den Vertrag mit Ihnen als Gesellschafter ab.

    MfG RA A. Kraus

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert