Privatinsolvenz und Erwerbsminderungsrente

Hallo,
ich bin seit Anfang 2014 in der Privatinsolvenz und habe bis vor kurzem ca. 1450,- Euro netto verdient und davon ca. 350,- Euro monatlich an den IV abgetreten. Meine Frau ist ebenfalls berufstätig und verdient hauptberuflich ca. 1300,- Euro netto und ca. 350,- Euo monatlich durch eine selbständige Nebentätigkeit. Aufgrund meiner angeschlagenen Gesundheit wurde mir eine Rente mit voller Erwerbsminderung gewährt, die ab dem 01. August 2017 bezahlt wird. Diese beträgt wegen des Hinzuverdiensts in den ersten Monaten des Jahres 458 Euro monatlich, ab dem 01. Januar 2018 dann 721,- Euro. Hiervon geht ein Krankenkassenbeitrag in Höhe von 192,- Euro monatlich ab. Weiterhin übe ich eine geringfügige Beschäftigung für einen monatlichen Lohn in Höhe von 450 Euro aus. Mein addiertes monatliches Einkommen beträgt also ca. 908,- Euro – 192 Euro = 716 Euro und liegt damit unterhalb der Pfändungsgrenze laut Pfändungstabelle. Nun hat mein IV Anfang Oktober 2017 einen Betrag von ca. 405 Euro von meinem P-Konto ausgekehrt. Meine Anfrage blieb unbeantwortet, eine Bankmitarbeiterin sagte mir, dass dies mit meiner Rentenzahlung zusammenhinge. Wie kann es sein, dass ich, als ich noch keine Rente bekam und gearbeitet habe, mir der Pfändungsfreibetrag zustand, jetzt aber wohl nicht mehr? Wenn ich es richtig verstehe, ist meine Frau zwar mir gegenüber unterhaltspflichtig, aber dies galt doch auch schon während der normalen Arbeitszeit. Wenn dies rechtens ist, wieviel darf jetzt und wieviel im nächsten Jahr ausgekehrt werden?
Vielen Dank im Voraus.
MfG Wolfgang

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Erwerbsminderungsrente stellt ein Äquivalent zum Arbeitslohn dar. Dementsprechend gelten hierfür auch die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen. Diese gelten auch für die Pfändung auf dem Konto. Eine Pfändung könnte mit einer eventuellen Doppelauszahlung o.ä. zusammenhängen.
    Die Grundlage der Pfändung kann ich leider nicht beurteilen.

    Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pfändung haben, so können Sie gegen diese auch mit anwaltlicher Hilfe rechtliche Schritte gegen den Insolvenzverwalter einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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