Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie hat unter Psychotherapeuten große Unsicherheiten über die Zukunft des Kostenübernahmeverfahren hervorgerufen. Die Kassen nutzen diese Unsicherheit bis heute aus. Sie argumentieren, dass durch die Einführung der Sprechstunden und der Akutbehandlungen ausreichend schnelle Hilfemaßnahmen eingerichtet worden seien. Dabei wurde erst kürzlich in einer aktuellen Stellungnahme des Bundestags deutlich, dass die Reformen der Psychotherapie-Richtlinie und die Einführung neuer Leistungen keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kostenübernahme haben. Dies stellten auch einige Sozialgerichte in ihren Urteilen fest. Patienten haben also weiterhin das Recht auf die Übernahme der Kosten für eine Therapie in einer privaten Praxis.
Was ändert sich durch die Psychotherapie-Richtlinienreform vom 01.04.2017 bei der Kostenübernahme?
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